Überbetriebliche Kurse (ÜK)
Auf dieser Seite finden Lernende und Ausbildungsbetriebe Informationen zu den ÜK für die Berufe Holzindustriefachmann/-frau EFZ und Holzbearbeiter/in EBA.
Die Anmeldung zum überbetrieblichen Kurs (üK) muss direkt nach Vertragsabschluss erfolgen. Lehrbetriebe, die ihre Lernenden nicht rechtzeitig anmelden, tragen die Verantwortung für eine fehlende Einladung und müssen mit zusätzlichen Kosten rechnen.
Die Anmeldung sollte, wenn möglich, mindestens zwei Monate vor Lehrbeginn erfolgen.
Sie ist verpflichtend, damit die Lernenden zu den üK eingeladen werden können.
Die genauen Daten folgen in Kürze an dieser Stelle.
Informationen zu den ÜK Holzbearbeiter/in EBA folgen in Kürze an dieser Stelle. Bitte melden Sie sich bei Fragen bei Bernhard Muhr oder Frédéric Martin.
Bernhard Muhr
Verantwortlicher Berufsbildung, üK-Leiter Deutschschweiz