Neue Regelung für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
Ab 1. Januar 2026 gelten neue Vorschriften für die Fachbewilligung zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln im Wald.
Betroffene FaBe-Inhaberinnen und FaBe-Inhaber müssen ihre Bewilligung rechtzeitig in eine digitale Version umtauschen. Wer die Frist verpasst, darf keine Pflanzenschutzmittel mehr kaufen oder anwenden und muss eine neue Prüfung ablegen. Wichtig: Die Änderungen betreffen ausschliesslich die Fachbewilligung PSM im Wald, nicht die Fachbewilligung für Holzschutzmittel.
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