Dieseltreibstoff zu Reinigungs- und Schmierzwecken
Mehrere Mitglieder von HIS haben gemeldet, dass derzeit Kontrollen durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) stattfinden. Dabei wird insbesondere die Einhaltung der Vorschriften zum Einsatz von Heizöl und Dieseltreibstoff zu Reinigungs- und Schmierzwecken überprüft.
Rechtslage:
Die Verwendung von Heizöl zu Reinigungs- und Schmierzwecken ist verboten.
Dieseltreibstoff darf weiterhin zu Reinigungs- und Schmierzwecken verwendet werden. Die dabei verbrauchten Mengen unterliegen jedoch der VOC-Lenkungsabgabe.
Die verbrauchte Menge an Dieselöl muss periodisch, mindestens jedoch einmal pro Jahr, über die Online-Anwendung «Taxas» im ePortal des Bundes gemeldet werden. Die VOC-Lenkungsabgabe wird gleichzeitig mit der Rückerstattung der Mineralölsteuer erhoben. Die Gesuche um Rückerstattung der Mineralölsteuer sind innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres einzureichen.
Seit Januar 2026 ist die Meldung ausschliesslich über Taxas zulässig.
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